Überprüfung der Insolvenzreife (IDW S 11)
IDW S 11 – Der neue Standard für Unternehmenssanierungen
Fortführung sichern. Haftungsrisiken vermeiden
Geschäftsführer von Unternehmen in Krisensituationen fragen sich häufig, ob ihr Unternehmen sich bereits in einer insolvenznahen Lage befindet oder ob möglicherweise sogar eine Insolvenzantragspflicht besteht. Ohne Expertenwissen ist es jedoch schwierig, diese Fragen präzise und abschließend zu beantworten, da die zugrunde liegende Rechtsprechung des BGH komplex ist und ihre Anwendung im konkreten Einzelfall für den Geschäftsführer eine Herausforderung darstellt. Eine verspätete Erkennung von Insolvenzantragsgründen kann in vielerlei Hinsicht problematisch sein. Als Experten bieten wir mit der Überprüfung der Insolvenzreife die notwendige Klarheit.
Durch diese Vorgehensweise erhalten Sie eine klare und transparente Einschätzung bezüglich einer möglichen Insolvenzantragspflicht aufgrund von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung und können so Haftungsrisiken vermeiden. Warum orientieren wir uns dabei am Standard IDW S 11? Dieser Standard ersetzt die bisherigen Normen PS 800 (Prüfung der Zahlungsunfähigkeit) und FAR 1/1996 (Prüfung der Überschuldung) und berücksichtigt sowohl die aktuelle Gesetzgebung als auch die einschlägige Rechtsprechung des BGH. Für Sie als Unternehmer bietet die Einhaltung des IDW S 11 Standards rechtliche Sicherheit, da dieser auch bei Gläubigern und anderen relevanten Adressaten anerkannt und überzeugend ist.
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